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Organisationsregeln des Gesprächskreises der Nachbarn Stand
Oktober 1997 Präambel
Die
Unternehmen im Industriepark Höchst (im folgenden "Industriepark" genannt) beabsichtigen,
mit ihrer
Nachbarschaft Fragen der Sicherheit und des Umweltschutzes im Industriepark auf hohem Informationsniveau
zu besprechen. Gegenstand der Kommunikation zwischen dem Industriepark und der Nachbarschaft sollen
aber auch sonstige Alltagsprobleme sein.
Zu diesem Zweck wurde der "Gesprächskreis
der Nachbarn des Industrieparks Höchst" (im folgenden "Gesprächskreis" genannt) gebildet.
Die
Empfehlungen des Gesprächskreises sollen zur Meinungsbildung bei den Unternehmen im Industriepark Höchst
beitragen. Der Gesprächskreis kann sich an die Behörden und an die Öffentlichkeit wenden.
1. Aufgaben und Ziele
1.1
Der Gesprächskreis bietet Nachbarn des Industrieparks Höchst ein Diskussionsforum, in dem alle auftretenden
Probleme zwischen dem Industriepark und seinen Nachbarn besprochen werden sollen.
Durch
den Gesprächskreis soll ein Informationsaustausch gefördert werden, der einerseits das frühzeitige Erkennen
von Konfliktbereichen ermöglicht und andererseits neue Wege in der Konfliktbewältigung eröffnet. Die
Unternehmen des Industrieparks wollen den Gesprächskreis in den jeweiligen Sitzungen frühzeitig über
alle wesentlichen, die Nachbarschaft betreffenden Themen informieren. Ziel ist es, eine
vertrauensvolle und von gegenseitigem Verständnis geprägte Nachbarschaftsbeziehung zwischen dem Industriepark
und seinen Nachbarn zu fördern.
1.2 Fragen der Sicherheit und des Umwelt-
und Gesundheitsschutzes sind Schwerpunkt der Arbeit des Gesprächskreises. Der Gesprächskreis
ist aber auch Forum für allgemeine Fragen und die Beratung von Alltagsproblemen.
1.3
Aufgrund seiner Problemnähe und -kenntnis trägt der Gesprächskreis durch Anregungen und Empfehlungen
zur Meinungsbildung und Entscheidungsfindung im Industriepark bei.
1.4
Der Gesprächskreis hat ferner die Aufgabe, größere Nachbarschaftsversammlungen mitzugestalten bzw. selbst
durchzuführen, und damit die breite Nachbarschaft in seine Arbeit mit einzubinden.
2.
Zusammensetzung
2.1 Im Gesprächskreis sollen Vertreter der Nachbarschaft
des Industrieparks Höchst mit Vertretern des Industrieparks und Vertretern der zuständigen Überwachungs-/Genehmigungsbehörden
sowie Hilfeleistungsorganisationen zusammenkommen. Die Teilnehmer des Gesprächskreises
sollen einen repräsentativen Querschnitt der Nachbarschaft bilden.
2.2
Drei Teilnehmer entsenden: Die Vereinsringe der neun Stadtteile des Ortsbezirks 6 (Höchst,
Sindlingen, Sossenheim, Nied, Schwanheim, Zeilsheim, Griesheim, Unterliederbach, Goldstein). Die
Fördergemeinschaften, Handel, Handwerk und Gewerbe der neun Stadtteile des Ortsbezirks 6. Die
Mütterinitiativen der neun Stadtteile des Ortsbezirks 6.
Vier Teilnehmer
entsenden: Die Bürgerinitiativen der neun Stadtteile des Ortsbezirks 6.
Zwei
Teilnehmer entsenden: Der BUND Die Kinder- und Jugendforen der neun Stadtteile
des Ortsbezirks 6.
Einen Teilnehmer entsenden: Das
evangelische Dekanat Höchst. Das katholische Dekanat Höchst. Die kommunale
Ausländervertretung.
2.3 Teilnehmer mit beratender Funktion sind: 1.
Magistrat der Stadt Frankfurt (Umweltamt, Schulamt, Gesundheitsamt u.a.) 2. Branddirektion
Frankfurt 3. Schutzpolizeiinspektion West 4. Regierungspräsidium Darmstadt,
Abteilung Frankfurt 5. Ortsvorsteher des Ortsbeirates 6
2.4
Teilnehmer des Industrieparks Höchst. 2.5 Der Moderator.
3.
Sitzungen
3.1
Die Sitzungen des Gesprächskreises sind grundsätzlich öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen
sowie Ton- und Filmaufnahmen sind nicht zulässig.
3.2 Nach zweistündiger
Sitzungsdauer findet eine maximal halbstündige Bürgerfragestunde statt.
3.3
Der Gesprächskreis tagt zweimal jährlich. Die Sitzungstermine werden in der jeweils letzten
Sitzung eines jeden Kalenderjahres vom Gesprächskreis festgelegt.
3.4
Bei Bedarf werden weitere Sitzungen binnen vier Wochen auf Antrag der Mehrheit der Teilnehmer zu 2.2.
unter Benennung des Grundes anberaumt.
3.5 Eine Tagesordnung wird unter
Angabe des Sitzungsortes sowie des Sitzungsbeginns eine Woche vor der jeweiligen Sitzung verschickt.
Vorschläge können bis vier Wochen vor der jeweiligen Sitzung an die Geschäftsführung gerichtet werden.
Diese werden sodann an die Teilnehmer zu 2.2 verschickt. Über die endgültige Tagesordnung
entscheiden die Teilnehmer zu 2.2, indem sie ihre Präferenzen der Geschäftsführung mitteilen. Die drei
Themen mit den meisten Stimmen sind Bestandteil der endgültigen Tagesordnung.
3.6
Von der Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das im Anschluß an die Sitzung an die Teilnehmer
verschickt wird. Diese genehmigen das jeweilige Protokoll der letzten Sitzung in der nächsten Sitzung.
4.
Moderation
4.1 Zur Förderung der Kontakte zwischen den Beteiligten
und
zur Erleichterung einvernehmlicher Konfliktlösungen wählt der Gesprächskreis einen Moderator und seinen
Stellvertreter. Die Aufgabe des Moderators ist, mit den Beteiligten Kontakt zu halten,
auftretende Konflikte im Wege der Vermittlung beilegen zu helfen und die Verständigungsprozesse zwischen
allen Betroffenen auf unparteiische Weise zu fördern.
4.2 Der Moderator
und sein Stellvertreter werden durch 2/3-Mehrheit der Teilnehmer zu 2.2 in der ersten Sitzung jedes
zweiten Kalenderjahres bestimmt. Das Vorschlagsrecht liegt bei den Teilnehmern zu 2.2,
2.3 und 2.4.
4.3 Dem Moderator obliegt die Sitzungsleitung. Er
erteilt und entzieht das Wort, leitet Abstimmungen und hält die Ordnung der Sitzungen aufrecht.
5.
Arbeitsgruppen
Der Gesprächskreis kann Arbeitsgruppen einrichten.
Diese
tagen grundsätzlich nicht öffentlich.
6.
Ausarbeitung von Empfehlungen/
Beschlußfassung
6.1 Empfehlungen sollten grundsätzlich nach dem
Konsensprinzip
erarbeitet werden.
6.2 Wird in den Beratungen kein Konsens gefunden,
so kann in Bezug auf die Themen der Tagesordnung eine Empfehlung auch durch einzelne Teilnehmer gegeben
werden.
6.3 Sowohl im Fall von 6.1 als auch im Fall von 6.2 wird der
Gesprächskreis in der jeweils nächsten Sitzung darüber informiert, ob und gegebenenfalls inwieweit der
betreffenden Empfehlung gefolgt wird.
6.4 Jeder Teilnehmer des Gesprächskreis
kann über die Geschäftsführung schriftlich Fragen an die Unternehmen im Industriepark Höchst richten.
6.5
Für die Änderung der Organisationsregeln ist eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder zu 2.2 erforderlich.
7.
Geschäftsführung
7.1 Die Geschäftsführung obliegt der Infraserv
Höchst. Sie
unterstützt den Moderator und den Gesprächskreis bei ihren Aufgaben.
7.2
Die Geschäftsführung verschickt die Tagesordnung und legt den Sitzungsort fest. Sie unterrichtet
die lokale Presse bezüglich der Termine und der vorgesehenen Tagesordnung.
7.3
Der Geschäftsführung obliegt die Schriftführung und die anschließende Versendung der Protokolle.
Download
Organisationsregeln des Gesprächskreises der Nachbarn (pdf - 56 kb)
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Organisationsregeln 
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