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Werksmauer Nordost Mauern
und Zäune umschließen den Industriepark, bilden seine äußeren Begrenzungslinien. Sie verleihen dem Industriestandort
seine unverwechselbaren Konturen in der ihn umgebenden Natur- und Kulturlandschaft: Hier beginnt ein
neuer Abschnitt mit wirtschaftlicher und technisch-technologischer Funktion, der jedoch einen integralen
Bestandteil dieser Landschaft bildet.
Von
alters her erfüllen gerade Mauern Abgrenzungs- und Schutzfunktionen: deutliche Abgrenzung von der Umwelt
und Schutz vor unerwünschtem Zutritt von außen, beispielsweise in sensible Bereiche von Forschung und
Produktion. Diese Aufgabe erfüllen die backsteinernen Begrenzungen des Industrieparks. Umgekehrt bieten
sie aber auch der Umwelt Schutz, indem sie unkontrolliertes Ausgreifen der Industrie nach außen verhindern.
Gleichwohl
sind diese Mauern nicht trutzig und undurchdringlich wie die Verteidigungsanlagen früherer Zeiten. Breite
Tore gewähren Zugang, Blicköffnungen wie an den Stationen 11 und 13 geben Einblick in das Werksgelände.
Die Mauern werden zumindest für das Auge durchlässig. So bilden sie Grenzmarkierung, aber auch verbindendes
Element mit der Außenwelt.
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Station 1: Tor Ost
Station 2: Leunabrücke
Station 3: Schwanheimer Unterfeld
Station 4: Tor H 831
Station 5: Schwanheimer Düne
Station 6: Tor K 801
Station 7: Tor Süd
Station 8: Energieversorgung und Ersatzbrennstoffanlage
Station 9: Werksbrücke West
Station 10: Tor West Klärschlammverbrennung und Packmittel-Recycling
Station 11: Werksmauer Nordwest
Station 12: Tunnel Tor Nord
Station 13: Werksmauer Nordost 
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