1. Einleitung
2.
Allgemeines
2.1 Warum
baut Infraserv
eine EBS-Anlage?
2.2 Warum gerade eine EBS-Anlage?
Warum kein Gas-Kraftwerk?
2.3 Warum soll gerade im
Industriepark
Höchst eine solche Anlage entstehen?
2.4 Werden die gesetzlichen
Rahmenbedingungen
eingehalten?
3.
Ersatzbrennstoffe / Qualitätskontrolle
3.1 Was
sind Ersatzbrennstoffe?
3.2
Handelt es sich um Abfälle, die im “Gelben Sack“ gesammelt werden?
3.3
Was passiert derzeit mit den Ersatzbrennstoffen? Warum ist eine derartige Anlage
überhaupt erforderlich?
3.4 Warum bezahlen EBS-Lieferanten
für die thermische
Verwertung?
3.5
Warum werden Ersatzbrennstoffe nicht in den vorhandenen Müllverbrennungsanlagen
verbrannt? Was
unterscheidet eine EBS-Anlage von einer Müllverbrennungsanlage?
3.6 Wie
stellt Infraserv sicher, dass nur die vorgesehenen Abfälle in der Anlage verbrannt werden?
3.7
Muss Müll aus dem Ausland “importiert” werden, um die Anlage auszulasten?
4.
Leistung / Technologie / Generalunterunternehmer
4.1
Welche
Kapazität wird die Anlage haben?
4.2 Warum errichtet
Infraserv
nicht eine kleinere Anlage?
4.3 Was heißt zirkulierende
Wirbelschicht?
4.4 Können auch andere Materialien in der Anlage
verbrannt werden?
4.5 Wer baut die Anlage?
4.6
Warum
gerade ein japanisches
Unternehmen?
5. Emissionen
5.1
Was wird getan, um die Schadstoffbelastung zu minimieren?
5.2
Welche
Schadstoffe werden an die Umwelt abgegeben?
5.3 Die Immissionswerte
für Stickoxide
werden nicht eingehalten. Ist mit gesundheitlichen Auswirkungen zu rechnen?
5.4
Wie funktioniert die Rauchgasreinigung?
5.5 Wird
die
Anlage auch Treibhausgase emittieren?
5.6 Sind die Grenzwerte
der
17. BImschV noch zeitgemäß?
5.7 Werden bei der Festsetzung
der Grenzwerte
auch
Emissionen berücksichtigt, die vom Verkehr oder dem Flughafen ausgehen?
5.8 Was passiert mit den Verbrennungsrückständen?
6.
Standort / Bauwerke
6.1 Wo wird die
Anlage entstehen?
6.2
Wie hoch werden die Bauwerke?
7.
Verkehr
7.1 Mit welcher zusätzlichen
Verkehrsbelastung
ist zu rechnen?
7.2 Warum erfolgt die Anlieferung nicht per
Bahn oder
Schiff?
8. Lärm
8.1
Welche Lärmbelastung ist beim Betrieb der Anlage zu erwarten?
8.2
Wurde untersucht, mit welchem Verkehrslärm zu rechnen ist?
9.
Geruch
9.1 Welche Geruchsbelastung
ist zu erwarten?
10.
Sonstiges
10.1 Warum wurde die Öffentlichkeit
nicht früher informiert?
Warum erfolgte die Auslegung der Genehmigungsunterlagen ausgerechnet in der Weihnachtszeit?
10.2
Warum wurde die Thermal Conversion Compound Industriepark Höchst GmbH gegründet?
1.
EINLEITUNG
Infraserv Höchst errichtet im Industriepark
Höchst eine Ersatzbrennstoffanlage mit zirkulierender Wirbelschicht, die eine Gesamtkapazität
von 675.000 Jahrestonnen aufweisen wird. Mit einem Projektbudget von rund 300 Millionen Euro handelt
es sich um die größte Einzelinvestition, die bisher im Industriepark Höchst getätigt wurde. Mit der
Inbetriebnahme der Anlage wird die Energieversorgung im Industriepark gesichert und es entstehen ca.
40 neue Arbeitsplätze. Zur Realisierung des Projektes
wurde die Betreibergesellschaft „Thermal Conversion Compound Industriepark Höchst GmbH“ (T2C) gegründet,
an der Infraserv Höchst maßgeblich beteiligt ist. Die Grundsteinlegung soll im ersten Halbjahr 2007
erfolgen, die Inbetriebnahme ist für 2009 vorgesehen. Generalunternehmer ist die Firma Ebara. Das weltweit
tätige Unternehmen mit Sitz in Japan wird den kompletten Bau der Anlage inklusive der Anlagentechnik
übernehmen.
2.
ALLGEMEINES
2.1 Warum baut Infraserv Höchst eine EBS-Anlage?
Infraserv
Höchst verfolgt das Ziel, die eigenen Energieerzeugungskapazitäten auszubauen, um unabhängiger von den
Entwicklungen der Energiemärkte zu werden und den Kunden am Standort Energie zu möglichst günstigen,
international wettbewerbsfähigen Konditionen bieten zu können. Derzeit kann Infraserv Höchst nur rund
40 Prozent des am Standort benötigten Strombedarfs selbst abdecken, der Rest muss zugekauft werden.
Mit der neuen EBS-Anlage werden künftig rund 60 Prozent des Strombedarfs am Standort erzeugt, damit
sinkt die Abhängigkeit vom externen Markt. Energiekosten sind ein entscheidender Wettbewerbsfaktor für produzierende Unternehmen. Die EBS-Anlage
trägt entscheidend dazu bei, dass der Industriepark Höchst weiterhin attraktiv ist und neue Investitionen
möglich werden, mit denen die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen verbunden ist.
2.2.
Warum gerade eine EBS-Anlage? Warum kein Gas-Kraftwerk?
Die
in Frage kommenden Alternativen wurden im Vorfeld der Planung gründlich geprüft. Nur eine Ersatzbrennstoff-Anlage
bietet die Chance, unabhängiger von den Entwicklungen der Energiemärkte zu werden, denn Ersatzbrennstoffe
sind als Energieträger auch langfristig verfügbar. Gleichzeitig ermöglicht die thermische Verwertung
der Ersatzbrennstoffe eine klimaschonende Energieerzeugung, weil durch den hohen biogenen Anteil im
Brennstoff etwa 50 bis 60 Prozent weniger klimaschädliches CO2 emittiert werden als bei Kohlekraftwerken
und 20 bis 30 Prozent weniger als bei Gaskraftwerken.
Zudem verfolgt Infraserv
Höchst seit Jahren ein ganzheitliches Energiekonzept, das auf der ressourcenschonenden Energieerzeugung
und der Nutzung umweltfreundlicher Energieträger basiert. Neben dem von Infraserv
Höchst im Industriepark betriebenen Heizkraftwerk, das einen hohen Brennstoffnutzungsgrad von rund 90
Prozent aufweist, sind die Erzeugung von Biogas oder die Nutzung von Wasserstoff als Energieträger weitere
Beispiele hierfür. Da Ersatzbrennstoffe gemäß den gesetzlichen Richtlinien nicht mehr deponiert werden dürfen und die Verwertungskapazitäten
in Deutschland nicht ausreichen, ist der Bau von EBS-Anlagen erforderlich und auch unter ökologischen
Gesichtspunkten sinnvoll. Abfälle, die nicht stofflich verwertet werden, müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben thermisch verwertet
werden. Diese Verwertung bietet ökologisch sinnvoll, da Strom und Dampf erzeugt und fossile Brennstoffe
eingespart werden – in einer Größenordnung von 300.000 Tonnen Kohle bzw. 200 Millionen Kubikmeter Erdgas
pro Jahr. So werden begrenzt verfügbare und somit kostbare Primärenergieträger dauerhaft geschont.
2.3
Warum soll gerade im Industriepark eine solche Anlage errichtet werden?
Im
Industriepark Höchst ist die Errichtung einer derartigen Anlage aus verschiedensten Gründen sehr sinnvoll.
Am Standort gibt es eine stabile Kundenstruktur für Strom und Wärme. Die Anbindung an Bundesstraßen
und Autobahnen ist ausgezeichnet, da keine Ortsdurchfahrung erforderlich ist und somit keine zusätzliche
Verkehrsbelastung für die benachbarten Wohngebiete hervorgerufen wird. Darüber hinaus verfügt der Industriepark
über die für den Betrieb einer derartigen Anlage erforderliche Infrastruktur, was auch im Hinblick auf
die Einhaltung der strengen Emissionsgrenzwerte wichtig ist.
Zudem ist der
Betrieb einer Ersatzbrennstoffanlage an einem Standort wie dem Industriepark Höchst auch unter ökologischen
Gesichtspunkten sinnvoll, da Ersatzbrennstoffe hier durch den großen Bedarf an Energie und Wärme effizienter
genutzt werden können als bei einer reinen Stromerzeugung. Da die im Industriepark ansässigen Firmen
für viele Produktionsprozesse Dampf benötigen, kann die bei der Stromerzeugung entstehende Wärme direkt
in das Rohrleitungsnetz des Standortes eingespeist und genutzt werden. Bei reinen Stromkraftwerken entweicht
diese Wärme oftmals nahezu ungenutzt. Daher weisen diese Kraftwerke oft nur einen Brennstoffnutzungsgrad
von 40 bis 45 Prozent auf, das bereits bestehende Kraftwerk im Industriepark erreicht einen Brennstoffnutzungsgrad
von rund 90 Prozent. Das heißt: Viel Strom und Dampf bei möglichst geringem Brennstoffeinsatz.
Ein
weiterer Punkt ist die bereits vorhandene exzellente Infrastruktur am Standort, die auch für die EBS-Anlage
genutzt werden kann. Zudem hat Infraserv Höchst als Betreiber anspruchsvoller Infrastruktureinrichtungen
wie beispielsweise dem Heizkraftwerk oder der Klärschlammverbrennungsanlage die erforderliche Kompetenz
und das Know-how, das für den professionellen Betrieb der Anlage erforderlich ist.
2.4
Werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten?
Die
EBS-Anlage wird nach den europäischen Vorgeben zur besten verfügbaren Technik bei der Abfallverbrennung
vom Juli 2005 errichtet. Die strengen Emissionsgrenzwerte der 17. BImSchV werden im Anlagenbetrieb sicher
eingehalten. Wie im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz festgelegt, definiert das Bundesimmissionsschutzgesetz
den Rahmen für die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens für eine Abfallverwertungsanlage, wie sie
die EBS-Anlage darstellt. In den dazugehörigen Verordnungen wie 17. Bundesimmissionsschutzverordnung
(17. BImSchV) für Abfallverbrennungsanlagen, TA Luft, TA Lärm und Geruchsimmissions-Richtlinie hat der
Gesetzgeber strenge Vorgaben erlassen, sowohl für die Emissionen einer solchen Anlage als auch für die
zulässigen Immissionen, die sich in der Umgebung auswirken könnten. Ein Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahrens ist die sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung.
Nach
den gesetzlichen Vorgaben hat die EBS-Anlage zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt
sicherzustellen, dass schädliche Umwelteinwirkungen nicht hervorgerufen werden können und nach dem Stand
der Technik Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen wird.
Als
Grundlage für die Bewertung der Umweltauswirkungen der EBS-Anlage wurden im Antrag die erforderlichen
Immissionsprognosen vorgelegt und in den Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung bewertet. Als
Ergebnis ist festzuhalten, dass die durch die EBS-Anlage hervorgerufenen Auswirkungen auf die Umwelt
als nicht relevant zu bewerten sind.
3.
ERSATZBRENNSTOFFE / QUALITÄTSKONTROLLE
3.1. Was sind Ersatzbrennstoffe?
Ersatzbrennstoffe sind sortierte und aufbereitete,
trockene und heizwertreiche Fraktionen von Siedlungs- und Gewerbeabfällen, die gemäß der „Technischen
Anleitung Siedlungsabfall“ (TASi) seit 1. Juni 2005 nicht mehr deponiert werden dürfen. Es handelt sich
um die Fraktionen von Siedlungs- und Gewerbeabfällen, die stofflich nicht verwertet werden. Diese Reststoffe
müssen wegen ihres hohen Energiegehalts thermisch verwertet und somit sinnvoll zur Erzeugung von Strom
und Dampf genutzt werden. Durch das gesetzliche Verbot, die Ersatzbrennstoffe zu deponieren, wird wertvoller
Deponieraum geschont und es wird verhindert, dass klimaschädliche Deponiegase (Methan) in die Atmosphäre
entweichen.
3.2.
Handelt es sich bei den Ersatzbrennstoffen um die Abfälle, die im „Gelben Sack“ gesammelt werden?
In
der Ersatzbrennstoff-Anlage im Industriepark Höchst werden keine Abfälle unsortiert verbrannt, deren
Sammlung und Verwertung von der „Duales System Deutschland GmbH“ organisiert wird und die über den „Gelben
Sack“ erfolgt. In den Aufbereitungsanlagen der Ersatzbrennstoff-Lieferanten werden die stofflich verwertbaren
Bestandteile von Siedlungs- und Gewerbeabfällen zunächst aussortiert, ehe die stofflich nicht verwertbaren,
aber heizwertreichen Fraktionen zu spezifizierten Ersatzbrennstoffen aufgearbeitet werden. Nur diese
Teile des Siedlungs- und Gewerbeabfalls, die gemäß der Technischen Anleitung Siedlungsabfall nicht mehr
deponiert werden dürfen, werden in der Ersatzbrennstoff-Anlage thermisch verwertet. Ersatzbrennstoffe
können auch aus den Sortierresten der über den „Gelben Sack“ gesammelten Abfälle gewonnen werden, aber
erst nachdem die stofflich verwertbaren, recycelbaren Abfälle von den EBS-Lieferanten aussortiert wurden.
Aufgrund des Energieinhaltes dieser Sortierreste werden diese einer thermischen Verwertung zugeführt.
3.3
Was passiert derzeit mit den Ersatzbrennstoffen? Warum ist eine derartige Anlage überhaupt erforderlich?
Die
Ersatzbrennstoffe werden derzeit unter anderem in Zementwerken oder für die Zufeuerung in Stein- oder
Braunkohlekraftwerken verwendet. Effizienter ist allerdings die Verwertung in speziellen EBS-Verbrennungsanlagen,
die verfahrenstechnisch auf diese Ersatzbrennstoffe ausgelegt sind. Derzeit reichen bundesweit die Verwertungskapazitäten
nicht aus, um die kontinuierlich anfallenden Ersatzbrennstoffe gemäß den gesetzlichen Regelungen verwerten
zu können. Der Bau der Anlage im Industriepark Höchst erhöht die Verwertungskapazitäten für Ersatzbrennstoffe.
Gebietskörperschaften wie Kreise und Kommunen, die für die Abfallentsorgung zuständig sind, können aufgrund
der für einen wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Größenordnung und dem damit verbundenen Investitionsvolumen
nicht ohne weiteres derartige Anlagen errichten, zumal das finanzielle Risiko zulasten der Steuer- oder
Gebührenzahler gehen würde.
3.4
Warum bezahlen EBS-Lieferanten für die thermische Verwertung?
Für
die thermische Verwertung von Ersatzbrennstoffen wird von den Lieferanten an Infraserv Höchst ein Entgelt
bezahlt, weil die Verwertung der Ersatzbrennstoffe im Vergleich zur Verbrennung von Kohle und Gas eine
wesentliche teurere anlagentechnische Ausstattung sowie einen höheren Aufwand bei Betrieb und Instandhaltung
erforderlich macht. Nur so kann der hohe umwelttechnische Standard zur Einhaltung der Schutzziele der
17. Bundesimmissionsschutzverordnung, der TA Luft und der weiteren einzuhaltenden Bestimmungen zum Betrieb
der Anlage finanziell getragen werden.
3.5.
Warum werden die Ersatzbrennstoffe nicht in den vorhandenen Müllverbrennungsanlagen verbrannt? Was unterscheidet
eine EBS-Anlage von einer Müllverbrennungsanlage?
EBS-Anlagen
sind verfahrenstechnisch auf die heizwertreichen Ersatzbrennstoffe ausgerichtet. Ein wesentlicher Unterschied
zu herkömmlichen Verbrennungsanlagen besteht darin, dass in EBS-Anlagen nur die sortierten, qualitativ
hochwertigen und heizwertreichen Bestandteile von Siedlungs- und Gewerbeabfällen verwertet werden. In
herkömmlichen Verbrennungsanlagen können Brennstoffe mit höheren Heizwerten nicht verbrannt werden.
EBS-Anlagen sind sehr viel effizienter als Müllverbrennungsanlagen, in denen das gesamte Abfallaufkommen
mit hohem Aufwand – insbesondere einem hohen Einsatz an fossilen Brennstoffen wie Gas oder Kohle – verbrannt
wird, denn EBS-Anlagen sind speziell auf die heizwertreichen Abfälle ausgerichtet und erzeugen dementsprechend
mehr Strom und Dampf aus einer bestimmten Menge Ersatzbrennstoffe.
Grundsätzlich
ist die thermische Verwertung – Verbrennung – von Müll als Alternative zur Deponierung ökologisch sinnvoll und wird umweltpolitisch vorgegeben.
3.6.
Wie stellt Infraserv sicher, dass nur die vorgesehenen Abfälle in der Anlage verbrannt werden?
Mit
14 zertifizierten Lieferanten wurden langfristige Verträge zur Belieferung der Anlage mit aufbereiteten
und qualitätsgesicherten Ersatzbrennstoffen abgeschlossen. Verwertet werden nur Materialien, die zuvor
von den Lieferanten auf der Grundlage einer detaillierten Qualitätsspezifikation sortiert und aufbereitet
wurden. Dies wird durch regelmäßige Überprüfungen sichergestellt. In der Anlage erfolgt zusätzlich eine
Qualitätskontrolle in mehreren Schritten.
Durch die aufeinander abgestimmten
und ineinander verzahnten Qualitätsmanagementsysteme von Abfallerzeugern und EBS-Anlage wird die gleichbleibende
Güte der Ersatzbrennstoffe sichergestellt. Die Ersatzbrennstoffanlage unterscheidet sich durch diese
Maßnahmen wesentlich von herkömmlichen Müllverbrennungsanlagen.
3.7
Muss Müll aus dem Ausland “importiert” werden, um die Anlage auszulasten?
Nein.
Die Auslastung der Anlage ist bereits langfristig durch Verträge mit 14 EBS-Lieferanten gesichert, die
zum Teil im regionalen Umfeld und alle in Deutschland ansässig sind und hier auch entsprechend ihre
Abfallströme sammeln. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Materialien aus dem Ausland akquiriert
werden müssen. Die Verträge mit den EBS-Lieferanten, bei denen es sich um zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe
handelt, sehen keine Regelungen bezüglich der regionalen Herkunft der Ersatzbrennstoffe vor, so
dass nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann, dass im Einzelfall auch Kleinmengen aus dem europäischen
Ausland angeliefert werden.
Angesichts der vorhandenen Mengen, dem derzeitigen
Verwertungsengpass
und den enormen logistischen Kosten macht es für EBS-Lieferanten prinzipiell wenig Sinn, Ersatzbrennstoffe
aus großer Entfernung, geschweige denn im Ausland zu akquirieren.
4.
LEISTUNG / TECHNOLOGIE / GENERALUNTERNEHMER
4.1
Welche Kapazität wird die Anlage haben?
Mit
einer Gesamtkapazität von 675.000 Jahrestonnen wird die Anlage etwa 70 Megawatt elektrische Leistung
erzielen beziehungsweise bis zu 250 Tonnen Dampf pro Stunde in das Netz des Standortes einspeisen.
4.2
Warum errichtet Infraserv nicht eine kleinere Anlage?
Bei
der Dimensionierung der Anlage ist die Frage des Bedarfs und der Versorgungssicherheit für Strom und
Dampf im Industriepark ausschlaggebend. Bei den gängigen Anlageanbietern ergibt sich dadurch ein Konzept
mit drei Verbrennungslinien und der entsprechenden Gesamtkapazität. Auch nach der Inbetriebnahme der
EBS-Anlage kann der Strombedarf der produzierenden Unternehmen am Standort nur zu etwa 60 Prozent mit
den am Standort vorhandenen Anlagen gedeckt werden. Mit einer kleineren Anlage kann das Ziel, den Anteil
der am Standort produzierten Energie deutlich zu erhöhen, nicht erreicht werden. Grundsätzlich ist die
Energieerzeugung am Standort durch die Nähe zu den Verbrauchern stets besonders effizient und somit
auch umweltfreundlich.
4.3
Was heißt „zirkulierende Wirbelschicht“?
Die
Ersatzbrennstoffe werden bei der Verbrennung in ein glühendes, zirkulierendes Wirbelbett aus Quarzsand
eingetragen, das mithilfe von Düsen mit heißer Luft aufgewirbelt wird. Diese Technologie garantiert
einen effizienten und schadstoffarmen Ausbrand, da sich die feinen, glühendheißen Sandpartikel mit den
Ersatzbrennstoffen und der Verbrennungsluft vermischen. So erfolgt ein intensiver Wärme- und Stoffübergang.
Durch
die zirkulierende Wirbelschicht können die Verbrennungsbedingungen auch auf wechselnde Brennstoffeigenschaften
schnell und effizient angepasst werden. So können Ersatzbrennstoffe mit niedrigen, aber auch hohen Heizwerten
verbrannt werden. Die Mindesttemperatur im Brennraum beträgt 850 Grad Celsius.
4.4
Können auch andere Materialien in der Anlage verbrannt werden?
Die
Technologie der EBS-Anlage erlaubt ein breites Annahmespektrum bei den Brennstoffen und ist speziell
für die im Genehmigungsantrag genannten Eingangsstoffe konzipiert. Diese Konzeption garantiert einen
dauerhaften Betrieb.
4.5
Wer baut die Anlage?
Als Generalunternehmer
wird die Firma Ebara den kompletten Bau der Anlage inklusive der Anlagentechnik übernehmen. Ebara ist
ein weltweit tätiges Unternehmen mit Sitz in Japan, das breite Erfahrung im Bereich der zirkulierenden
Wirbelschicht-Technologie vorweisen kann und schon zahlreiche Anlagen dieser Art realisiert hat.
4.6
Warum gerade ein japanisches Unternehmen?
Ebara
baut seit 30 Jahren Wirbelschichtfeuerungen zur Verwertung von Abfällen. Die Erfahrungen aus weltweit
etwa 200 Anlagen, die nach diesem Prinzip bisher gebaut wurden, haben zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung
der Wirbelschicht-Technologie bei Ebara geführt. Diese Anlagen erlauben eine sehr effiziente Ausnutzung
der Verbrennungswärme zur Erzeugung von Strom und Dampf.
5.
EMISSIONEN
5.1 Was wird getan, um die Schadstoffbelastung
zu minimieren?
Die Anlage entspricht dem neusten
Stand der Technik. Zur Verbrennung der Abfälle, bei denen es sich um „nicht gefährliche Abfälle“ handelt,
und für die Reinigung der Rauchgase hat Infraserv Höchst Technologien gewählt, die den europäischen
Vorgaben vom Juli 2005 zur „besten verfügbaren Technik“ bei der Abfallverbrennung entsprechen. Mit dieser
Technologie könnten prinzipiell auch gefährliche Abfälle verbrannt werden, was hier aber nicht der Fall
ist. Die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (17. BImSchV) definierten strengen Emissionsgrenzwerte,
die Grundlage für eine Genehmigung sind, werden eingehalten beziehungsweise unterschritten. Diese verbindlich
vorgegebenen Grenzwerte stellen den Schutz von Bevölkerung und Umwelt sicher. Insgesamt gelten für Abfallverbrennungsanlagen
in Deutschland die strengsten Anforderungen weltweit.
Die Anlage wurde bereits
nach EU-Vorgaben auditiert. Hierbei handelt es sich um das Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umwelt-Management
und die Umweltbetriebsprüfung (Eco-Management and Audit Scheme, EMAS). EMAS, auch bekannt als EU-Öko-Audit,
ist ein 1993 von der Europäischen Gemeinschaft entwickeltes Instrument für Unternehmen, die ihre Umweltleistung
verbessern wollen. Die Registrierung nach EMAS setzt eine Ermittlung der wesentlichen Umweltauswirkungen,
die Errichtung eines Umweltmanagementsystems und eine Umwelterklärung voraus. Diese Voraussetzungen
wurden von der T2C GmbH erfüllt. Die Überprüfung erfolgte durch einen externen Umweltgutachter.
5.2
Welche Schadstoffe werden an die Umwelt abgegeben?
Die
Rauchgase enthalten typische Verbrennungsstoffe wie Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid und Stickoxide sowie
in geringen Mengen auch Dioxine und Furane sowie Schwermetalle und Feinstaub, wobei die geltenden Grenzwerte
der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (17. BImschV) zum Schutz von Umwelt und Gesundheit sicher eingehalten
werden.
5.3
Die Immissionsgrenzwerte für Stickoxide werden nicht eingehalten. Ist hier mit gesundheitlichen
Auswirkungen zu rechnen?
An einem Beurteilungspunkt
im Stadtteil Frankfurt-Höchst, der sich innerhalb eines als „Einwirkungsbereich der Anlage“ definierten
Gebiets befindet, wird die Gesamtbelastung durch Stickoxide laut der Immissionsprognose rechnerisch
überschritten.
Da einerseits der Luftreinhalteplan der Stadt Frankfurt eine Reduzierung der
Stickoxidimmissionen in den nächsten Jahren vorsieht und andererseits die in der Immissionsprognose
errechneten Werte für die Zusatzbelastung im realen Anlagenbetrieb voraussichtlich nicht ausgeschöpft
werden, ist davon auszugehen, dass auch für Stickoxide die Vorgaben der TA Luft eingehalten werden.
Negative gesundheitliche Auswirkungen durch die Anlage sind deshalb auszuschließen.
5.4
Wie funktioniert die Rauchgasreinigung?
Die
bei der Verbrennung entstehenden Rauchgase werden in einer leistungsfähigen, mehrstufigen Rauchgasreinigung
von Schadstoffen befreit. Bei dem Reinigungsverfahren werden Ammoniak (zur Reduzierung der Stickoxide),
gelöschter Kalk und Aktivkoks eingesetzt. Gelöschter Kalk und Aktivkoks werden mit dem Rauchgastrom
durchmischt und binden Schwefeldioxid, flüchtige Schwermetalle sowie organische Verbindungen. Diese
werden adsorbiert
und in dem nachgeschalteten Gewebefilter nahezu vollständig aus dem Abgasstrom entfernt. Dieses so genannte
quasitrockene Rauchgasreinigungsverfahren arbeitet abwasserfrei und belastet somit keine Gewässer.
5.5
Wird die Anlage auch Treibhausgase emittieren?
Wie
bei jeder Verbrennung entsteht auch bei der Erzeugung von Energie aus Ersatzbrennstoffen Kohlendioxid.
Da jedoch etwa 40 bis 60 Prozent des Kohlenstoffs in Ersatzbrennstoffen biogener Natur sind – also aus
nachwachsenden Rohstoffen stammen – wird die freigesetzte Menge an Kohlendioxid aus fossilen Brennstoffen
wie Erdgas oder Kohle im Vergleich zu Kohle- oder Erdgaskraftwerken erheblich reduziert. Der Gesetzgeber
hat diesen Vorteil erkannt und schreibt ausdrücklich die thermische Verwertung, also die Verbrennung,
von stofflich nicht verwertbaren Abfallfraktionen vor, weil diese Variante im Vergleich zur Deponierung
als die ökologisch sinnvollere erachtet wird und ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Kyoto-Ziele
getan werden kann.
5.6
Die Anlage soll nach der 17. BImschV genehmigt werden. Sind die hier festgelegten Grenzwerte noch zeitgemäß?
Können nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht deutlich bessere Werte realisiert werden?
Die
17. BImSchV wurde erst im Jahr 2003 novelliert und schreibt mit ihren aktuellen Grenzwerten den Anlagebetreibern
verbindlich den Stand der Technik bei der Reduzierung der Abgasemissionen vor. Diese verbindlich vorgegebenen
Grenzwerte stellen sicher, dass Bevölkerung und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen geschützt werden.
Diese Grenzwerte werden beim Betrieb der Anlage sicher eingehalten, in der Regel sogar deutlich unterschritten.
5.7
Das Rhein-Main-Gebiet ist bereits stark durch Abgase und Produktionsanlagen belastet. Warum muss so
eine Anlage ausgerechnet hier entstehen? Werden auch die Emissionen, die vom Verkehr oder dem Flughafen
ausgehen, bei der Festsetzung der Grenzwerte berücksichtigt?
Bestandteil
der Antragsunterlagen ist eine Immissionsprognose, bei der auch die bestehende Gesamtbelastung der Region
in Form von Vorbelastungswerten, die von der zuständigen Fachbehörde des Landes (Hessisches Landesamt
für Umwelt und Geologie, HLUG) zur Verfügung gestellt wurden, umfassend und vollständig berücksichtigt
wurden. Grundsätzlich macht der Bau einer derartigen Anlage an einem Standort wie dem Industriepark
unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten Sinn, da neben dem Strom auch die Wärme genutzt
werden kann.
Zur Gesamtsituation der Luftqualität im Rhein-Main-Gebiet ist
auf den Luftreinhalteplan der Stadt Frankfurt zu verweisen. Dort sind Maßnahmen zur Emissionsvermeidung
festlegt;
demnach werden die Stickoxidemissionen in den nächsten Jahren deutlich abnehmen.
5.8.
Was passiert mit den Verbrennungsrückständen?
Die
Verbrennungsrückstände – die aus anorganischen Bestandteilen sowie dem Quarzsand bestehende Asche – und die in der Rauchgasreinigung abgeschiedenen Stäube werden auf entsprechende Deponien außerhalb
des
Industrieparks verbracht. Sollten Eisenbestandteile in den Verbrennungsrückständen enthalten sein, könnten
größere Mengen abgetrennt und der stofflichen Verwertung zugeführt werden.
6.
STANDORT / BAUWERKE
6.1 Wo wird die Anlage entstehen?
Errichtet
wird die Anlage im Südwesten des Industrieparks Höchst.
6.2
Wie hoch werden die Bauwerke?
Das Kesselhaus
wird 50 bis 60 Meter hoch, die Schornsteine werden etwa 80 Meter hoch sein. Der eigentliche Kraftwerksblock
wird etwa 30 bis 35 Meter hoch.
7.
VERKEHR
7.1 Mit welcher zusätzlichen Verkehrsbelastung
ist zu rechnen?
Die Anlieferung der Ersatzbrennstoffe
wird über ein separates Tor an der Südgrenze des Industrieparks erfolgen. Aufgrund der guten Autobahnanbindung
entsteht somit keine zusätzliche Verkehrsbelastung für die benachbarten Stadtteile, da keine Ortsdurchfahrung
erforderlich ist. Es ist von rund 200 bis 240 Lkw pro Tag als zusätzlichem Verkehrsaufkommen auszugehen.
Selbst beim doppelten Lkw-Aufkommen pro Tag beliefe sich
der Anteil in Relation zu den gegenwärtigen Verkehrsbewegungen auf den Bundesstraße B 40, B 40a und
B 43 auf unter 1 Prozent.
7.2
Warum erfolgt die Anlieferung nicht per Schiff oder Bahn?
Die
EBS-Lieferanten verfügen nicht über Gleisanschlüsse oder Hafenanlagen, so dass die Anlieferung per Lkw
erfolgen muss. Falls EBS-Lieferanten die Anlieferung per Bahn oder Schiff anbieten, kann dies dank der
guten Anbindung des Industrieparks berücksichtigt werden.
8.
LÄRM
8.1 Welche Lärmbelastung ist beim Betrieb der Anlage
zu erwarten?
Vom Betrieb der Anlage wird im
Sinne der Technischen Anleitung Lärm (TA Lärm) keine relevante Lärmbelästigung für die umliegenden Stadtteile
ausgehen, die in der TA Lärm definierten Schallimmissionswerte werden im Betrieb der Anlage unterschritten.
8.2
Wurde untersucht, mit welchem Verkehrslärm zu rechnen ist?
Der
Verkehr wird ausnahmslos über Autobahnen und Bundesstraßen geführt. Eine spürbare zusätzliche Verkehrslärm-Belastung
für Wohnbereiche ist auszuschließen.
9.
GERUCH
9.1 Welche Geruchsbelastung ist zu erwarten?
Durch
technische Maßnahmen zur Geruchsminderung kann eine Belästigung der Mitarbeiter im Industriepark und
der benachbarten Wohnbereiche weitestgehend vermieden werden. Der Transport der Ersatzbrennstoffe erfolgt
mit geschlossenen Lastwagen. Die Lkw fahren in eine Vorhalle ein und entladen direkt in den von der
Vorhalle abgetrennten Lagerbereich. Vorhalle und Brennstoff-Lagerbereich sind vollständig abgeschlossene
Bereiche, die nur bei der Zufahrt geöffnet werden. Die Luft der Vorhalle und des Lagerbereichs wird
abgesaugt und als Verbrennungsluft in den Öfen genutzt. Die gesamte Qualitätskontrolle der Ersatzbrennstoffe
erfolgt ebenfalls in geschlossenen Räumen, so dass auch hier keine Beeinträchtigungen für das Umfeld
zu erwarten sind. Bestandteil der Antragsunterlagen ist auch eine Geruchsimmissionsprognose, die diese
Sachlage bestätigt.
10.
SONSTIGES
10.1 Warum wurde die Öffentlichkeit nicht früher
informiert? Warum erfolgte die Auslegung der Genehmigungsunterlagen ausgerechnet in der Weihnachtszeit?
Im April 2005 wurde das Projekt beim Regierungspräsidium
Darmstadt als der zuständigen Genehmigungsbehörde vorgestellt. Wie bei derartigen Projekten üblich,
wurden
bereits zu diesem Zeitpunkt die zuständigen Behörden sowie die benachbarten Kommunen und die zu beteiligenden
Verbände einbezogenen, um gemeinsam den Untersuchungsrahmen für das Genehmigungsverfahren festzulegen.
Die
eigentliche Einreichung der Antragsunterlagen beim Regierungspräsidium erfolgte im Januar 2006. Von
der Genehmigungsbehörde RP Darmstadt wurden daraufhin alle erforderlichen Stellen am Verfahren beteiligt.
Dies erfolgte auch bei allen nachfolgenden Ergänzungen der Antragsunterlagen bis zum Tag der Offenlegung.
Die Ankündigung der Offenlegung erfolgte durch das RP in örtlichen Tageszeitungen, im Staatsanzeiger
des Landes sowie im Internet auf der Homepage des RP. Die Antragsunterlagen konnten von interessierten
Bürgern eingesehen werden. Die Terminierung ergab sich aufgrund der Rahmenbedingungen des gesamten Genehmigungsverfahrens.
Zusätzlich zu diesen offiziellen, genehmigungsrechtlich vorgeschriebenen Maßnahmen
hat Infraserv Höchst das Projekt im Februar 2006 im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Gesprächskreises
der Nachbarn des Industrieparks sowie im Juni 2006 gegenüber dem Sindlinger Bürgerteam vorgestellt.
Bei Pressekonferenzen am 6.12. und 12.12. sowie mit Pressemitteilungen vom 12.12. und 08.01.07 ist die
Öffentlichkeit parallel zur Offenlegung des Antrags (4.12. 2006 bis 4.1. 2007, Einwendungsfrist bis
18.1. 2007) über das Vorhaben informiert worden.
10.2
Warum wurde die Thermal Conversion Compound Industriepark Höchst GmbH gegründet?
Es
handelt sich um eine Projektgesellschaft, die für die Finanzierung und Realisierung des Projektes verantwortlich
zeichnet und an der Infraserv Höchst maßgeblich beteiligt ist.
Kontakt
Michael
Müller
Unternehmenskommunikation
Telefon:
+49 69 305-7952
Telefax: +49 69 305-80025
michael.mueller3
(at) infraserv.com