Informationen zu den Stoffen
Gefährdungsmerkmale von Stoffen, Stoffbeispiele und Gefahrstoffkennzeichen
Die Störfall-Verordnung ist eine rechtliche Regelung, die hohe Anforderungen an Betreiber von Betriebsbereichen stellt, in denen gefährliche Stoffe in größeren Mengen genutzt werden. Ziel dieser Verordnung ist die Verhinderung und Abwehr von Gefahren. Durch entsprechende Schutzvorkehrungen sollen schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen vermieden und bei einem dennoch eingetretenen Störfall die Schadensfolgen für Mensch und Umwelt begrenzt werden. Die Störfall-Verordnung enthält eine Stoffliste, in der gefährliche Stoffe entweder in Gruppen mit gleichen Gefahrenmerkmalen zusammengefasst oder als einzelne Stoffe namentlich benannt sind. Nachfolgend sind die maßgeblichen Stoffe mit ihren Gefährlichkeitsmerkmalen und Gefahrensymbolen aufgeführt, die im Industriepark Höchst in Forschung und Produktion genutzt werden.
Oxidierend (brandfordernd)

Stoffe, die in der Regel selbst nicht brennbar sind, aber bei Berührung mit brennbaren Stoffen oder Zubereitungen die Brandgefahr und die Heftigkeit eines bereits ausgebrochenen Brandes beträchtlich erhöhen.
Beispiele: Chlor/ Sauerstoff (gasförmig), Salpetersäure/ Wasserstoffperoxid (flüssig), Natriumnitrit (fest)
Extrem entzündbare Gase und Flüssigkeiten

Stoffe, die bereits unterhalb einer Temperatur von 0 °C durch eine Zündquelle entzündet werden können und deren Siedepunkt höchstens 35 °C beträgt. Da diese Stoffe bereits gasförmig sind oder schon bei niedriger Temperatur verdampfen, besteht im Gemisch mit Luft und Vorhandensein einer Zündquelle (z. B. brennende Zigarette) Explosionsgefahr.
Beispiele: Ethylen, Erdgas (Methan), Isobuten, Propylen, Wasserstoff, Acetaldehyd, Dimethylether, Methylchlorid
Ätzende Stoffe

Stoffe, welche eine Ätzwirkung zeigen, also lebendes Gewebe oder Oberflächen angreifen, werden als ätzend eingestuft. Säuren, Basen und Verbindungen, die mit Wasser alkalisch oder sauer reagieren, zählen zu den ätzenden Stoffen. Ätzende Stoffe können organischer oder anorganischer Natur, fest, flüssig oder gasförmig sein. Ätzende Gase können auch schon in geringer Konzentration Schädigungen der Atemwege und der Lunge verursachen. Flüssigkeiten gelten als gefährlich, wenn diese die Haut benetzen und das darunterliegende Gewebe angreifen.
Beispiele: Ameisensäure, Essigsäure, Schwefelsäure, Schwefeltrioxid, Salpetersäure, Salzsäure, Natronlauge
Zuletzt aktualisiert am 01.12.2021